Hilfen & Rechte
Wo bekommen Sie Unterstützung nach Gewalt (Fürth & Nbg.)
Im Klinikum Fürth haben Opfer einer sexuellen Gewalttat die Möglichkeit, Spuren eines Übergriffs vertraulich zu sichern und aufzu-bewahren. So ist es möglich, in Ruhe zu überlegen und auch zu einem späteren Termin noch Anzeige zu erstatten.
- Zentrale Notaufnahme: Tel. 0911 – 75 80 0
- Gynäkologische Ambulanz: Tel. 0911 – 75 80 13 16
- Notfallambulanz für Kinder: Tel. 0911 – 75 80 30 20
- Urologische Ambulanz: Tel. 0911 – 75 80 0
Kriminalpolizeiinspektion Fürth
Frau Steiger (zuständig für Kriminalitätsopfer) Tel. 0911 / 75 90 5 – 317
Kriminalpolizeiinspektion Fürth, Kapellenstraße 10, 90762 Fürth
Frauenhaus Fürth
Das Telefon unseres Frauenhauses ist Tag und Nacht besetzt. Hier wird Frauen und ihren Kindern geholfen, die einer Gewaltsituation entfliehen müssen.
Notfall-Nummer 24/7: Tel. 0911 – 72 90 08 oder Fachberatungsstelle: Tel. 0911 – 766 25 890
Der „Weisse Ring“ hilft über die europaweite – im Inland kostenfreie – Nummer: 116 006
Von der persönlichen Betreuung nach der Straf-tat über Hilfe im Umgang mit Behörden und Begleitung zu Gerichtsterminen bis hin zu Erholungsprogrammen oder Beratungsschecks.
Außenstelle Fürth: Tel. 0151 – 55 16 46 70
Das Traumahilfezentrum ist eine zentrale Anlaufstelle für Menschen, die an den Folgen einer Traumatisierung leiden. Tel. 0911 – 99 00 90 – 10
Trauma Hilfe Zentrum Nürnberg (THZN e.V.)
Das Traumahilfezentrum ist eine zentrale Anlaufstelle für Menschen, die an den Folgen einer Traumatisierung leiden. Tel. 0911 – 99 00 90 – 10
Sie werden misshandelt – Was können Sie tun?
Versuchen Sie die Wohnung zu verlassen und holen Sie sich Hilfe (z.B. bei der Polizei oder Nachbarn).
Zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen! (Tel.: 110)
Die Polizei hat folgende Möglichkeiten:
Platzverweis
Die Polizei kann dem Gewalttäter einen Platzverweis bis zu ca. 14 Tagen aussprechen, d.h. in dieser Zeit darf die Gewalt ausübende Person die Wohnung nicht aufsuchen.
Kontaktverbot
Die Polizei kann ein Kontaktverbot für ca. 14 Tage aussprechen, d.h. Opfer und Täter dürfen in dieser Zeit keinerlei Kontakt zu einander aufnehmen. Ein Kontaktverbot kann auch bei Gericht beantragt und verlängert werden.
Wenn Sie Verletzungen haben, nehmen Sie unbedingt ärztliche Hilfe in Anspruch. Lassen Sie sich ein Attest über die Verletzungen ausstellen.
Das Attest ist für eventuell spätere Verfahren wie Wohnungszuweisung oder Strafantrag sehr wichtig!
Sie möchten Ihren Partner verlassen – Was ist zu tun?
Finanzielle Unterstützung
Auch wenn Sie über keinerlei finanzielle Mittel verfügen und bislang Ihr Partner die Familie finanziell versorgt hat, wagen Sie den Schritt, sich zu trennen. Es gibt staatliche Hilfen, die Sie und ihre Kinder versorgen können:
- ALG II oder Grundsicherung
- Kindergeld, Elterngeld
- Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
Sie können Ihren Partner jederzeit auch mit den Kindern verlassen.
Anspruch auf Rechtsberatung
Wenn Sie kein ausreichendes Einkommen haben, haben Sie Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. Sie können sich hierfür einen Berechtigungsschein für Rechtsberatung beim Amtsgericht holen und sich selbst einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht suchen.
Diese können Ihnen bei folgenden Belangen helfen:
- Unterhalt für Sie und Ihre Kinder
- Sorgerecht/Umgangsrecht
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Kontaktverbot
- Wohnungszuweisung
Es besteht die Möglichkeit, sich vom Gericht die Wohnung zuweisen zu lassen, d.h. der gewalttätige Partner muss aus der Wohnung ausziehen.