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Sie werden Misshandelt – Was können Sie tun?

Versuchen Sie die Wohnung zu verlassen und holen Sie sich Hilfe (z.B. bei der Polizei oder Nachbarn).

Zögern Sie nicht die Polizei zu rufen!

Die Polizei hat folgende Möglichkeiten:

Platzverweis

Die Polizei kann dem Gewalttäter einen Platzverweis bis zu ca. 14 Tagen aussprechen, d.h. in dieser Zeit darf die Gewalt ausübende Person die Wohnung nicht aufsuchen.

Kontaktverbot

Die Polizei kann ein Kontaktverbot für ca. 14 Tage aussprechen, d.h. Opfer und Täter dürfen in dieser Zeit keinerlei Kontakt zu einander aufnehmen. Ein Kontaktverbot kann auch bei Gericht beantragt und verlängert werden.

Wenn Sie Verletzungen haben, nehmen Sie unbedingt ärztliche Hilfe in Anspruch. Lassen Sie sich ein Attest über die Verletzungen ausstellen.
Das Attest ist für eventuell spätere Verfahren wie Wohnungszuweisung oder Strafantrag sehr wichtig!

Sie möchten Ihren Partner verlassen – Was ist zu tun?

Sie können Ihren Partner Jederzeit auch mit den Kindern verlassen.

Finanzielle Unterstützung

Auch wenn Sie über keinerlei finanzielle Mittel verfügen und bislang Ihr Partner die Familie finanziell versorgt hat, wagen Sie den Schritt sich zu trennen. Es gibt staatliche Hilfen, die Sie und ihre Kinder versorgen können.

  • ALG II oder Grundsicherung
  • Kindergeld, Elterngeld
  • Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

Anspruch auf Rechtsberatung

Wenn Sie kein ausreichendes Einkommen haben, haben Sie Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. Sie können sich hierfür einen Berechtigungsschein für Rechtsberatung beim Amtsgericht holen und sich selbst einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht suchen.

Diese können Ihnen bei folgenden Belangen helfen:

  • Unterhalt für Sie und Ihre Kinder
  • Sorgerecht/Umgangsrecht
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Kontaktverbot
  • Wohnungszuweisung

Es besteht die Möglichkeit, sich vom Gericht die Wohnung zuweisen zu lassen, d.h. der gewalttätige Partner muss aus der Wohnung ausziehen.